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   OVG Schleswig-Holstein, 26.08.1994 - 3 L 322/93   

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https://dejure.org/1994,10275
OVG Schleswig-Holstein, 26.08.1994 - 3 L 322/93 (https://dejure.org/1994,10275)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 26.08.1994 - 3 L 322/93 (https://dejure.org/1994,10275)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 26. August 1994 - 3 L 322/93 (https://dejure.org/1994,10275)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Besondere Härte; Unbestimmter Rechtsbegriff; Nachprüfbarkeit

Verfahrensgang

  • VG Schleswig - 11 A 314/91
  • OVG Schleswig-Holstein, 26.08.1994 - 3 L 322/93
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 21.04.1982 - 6 C 3.81

    Antrag auf Entlassung aus dem Dienstverhältnis eines Berufssoldaten -

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 26.08.1994 - 3 L 322/93
    In diesem Zusammenhang sei es unerheblich, daß bestimmte Abschnitte seiner Ausbildung zum Taucherarzt nachträglich auf seine Ausbildung zum Arzt für Arbeitsmedizin angerechnet worden seien (BVerwG, Urteil vom 21.04.1982 - 6 C 3.81 -, BVerwGE 65, 203/213 f.).

    Erforderlich, aber auch ausreichend ist es sonach, wenn es sich um eine neben der allgemeinen militärischen Ausbildung, die jeder Soldat entsprechend seiner Laufbahn erhält, vermittelte besondere Ausbildung handelt, zu der dienstliche Gründe den Anstoß gaben und die den Soldaten befähigen soll, eine militärische Funktion zu übernehmen, die er nach der Einschätzung der verantwortlichen Stellen der Bundeswehr ohne die zu vermittelnden Kenntnisse oder Fertigkeiten nicht sachgerecht wahrnehmen kann (BVerwG, Urt. v. 21.04.1982 - 6 C 3.81 -, BVerwGE 65, 203/210).

  • BVerwG, 11.02.1977 - VI C 135.74

    Erstattung der Kosten eines Studiums oder einer Fachausbildung eines

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 26.08.1994 - 3 L 322/93
    Zu den Kosten der Fachausbildung i.S.v. § 49 Abs. 4 Satz 1 SG gehören alle Kosten, die in einem adäquaten Zusammenhang mit dieser Ausbildung stehen, und somit neben den unmittelbaren Ausbildungskosten auch die mittelbaren Ausbildungskosten wie Reisekosten, Trennungsgelder und dergleichen (BVerwG, Urt. v. 11.02.1977 -6 C 135.74 -, BVerwGE 52, 84/92).
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